Dies ist die rechtliche Grundlage unserer Arbeit:
§ 22 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIII
„Tageseinrichtungen für Kinder sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern.“
Leitspruch der Einrichtung:
In unserer Arbeit
stehen wir für ein
wertschätzendes, respektvolles Miteinander
sowohl im Team
als auch im Umgang
mit den Kindern und Eltern,
unabhängig von
Geschlecht und Nationalität.
Wir fördern die Kinder
in einem sicheren Rahmen
in ihrer Individualität und ihren Fähigkeiten
das eigene Handeln zu überdenken.
Ein humorvolles,
mitfühlendes und
tolerantes Zusammenleben
liegt uns in
unserer Einrichtung
und unserem
weiteren Umfeld
am Herzen.
(Erarbeitet mit allen Kolleginnen der Einrichtung im Rahmen einer BEP Fortbildung)